Seien unitale C*-Algebren mit , und seien X, Y zwei (A1,A2)- Operatormoduln , d.h. (algebraisch) A1-Links-A2-Rechts-Moduln. Eine Abbildung heißt (A1,A2)-Modulhomomorphismus (für A1=A2 A-Bimodulhomomorphismus), falls gilt für alle , , . Ferner schreibt man für die Menge der vollständig beschränkten (A1,A2)-Modulhomomorphismen zwischen X und Y. Der Raum mit der Komposition als Multiplikation ist eine Banachalgebra.
Für vollständig beschränkte Modulhomomorphismen gelten ein Fortsetzungssatz und ein Darstellungssatz .
Fortsetzungssatz ([Wit84a, Thm. 3.1], vgl. auch [MN94, Thm. 3.4] und [Pau86, Thm. 7.2]): Seien A eine injektive C*-Algebra und zwei unitale C*-Unteralgebren. Weiterhin seien X0 und X zwei (A1,A2)-Operatormoduln mit . Dann existiert zu jedem eine Fortsetzung mit und .
Darstellungssatz: Es seien ein Hilbertraum, M eine C*-Algebra in , und A1, A2 seien C*-Unteralgebren von M. Dann gilt:
Seien
unitale C*-Algebren mit
,
ferner
mit
eine unitale *-Unteralgebra von A1 und A2. Ein A-Bimodulhomomorphismus
Für selbstadjungierte vollständig beschränkte Bimodulhomomorphismen besteht der folgende Zerlegungssatz ([Wit81, Satz 4.5] und vgl. [Pau86, Thm. 7.5]):
Seien A, A1 und A2 unitale C*-Algebren. Ferner sei A2 injektiv, und A sei Unteralgebra von A1 und A2 mit . Dann existieren zu jedem selbstadjungierten, vollständig beschränkten A-Bimodulhomomorphismus zwei vollständig positive A-Bimodulhomomorphismen und mit den Eigenschaften und .
Seien M, N von Neumann-Algebren, ferner
zwei C*-Algebren, wobei
,
A2 und
.
Es gilt der
Zerlegungssatz von Tomiyama-Takesaki
(vgl. [Tak79, Def. 2.15]):
Jede Abbildung
Grundlegende ,,Eigenschaften`` der in (1) auftretenden Räume bzw. Abbildungen:
Sei X ein beliebiger Operatorraum. Dann läßt sich der Raum der vollständig beschränkten
(A1, A2)-Modulhomomorphismen
von X in
wie folgt mit dem Dual eines
Modul-Haagerup-Tensorproduktes
identifizieren
([Pet97, p. 67], vgl. auch [ER91, Cor. 4.6],
[Ble92b, Prop. 2.3]):