Genauer gilt für jede Folge
in
:
Bei der Definition des Grenzwertes einer Funktion
in einem Punkt
untersuchen wir zunächst den wichtigen Spezialfall, daß der Punkt
nicht zum Definitionsbereich von
gehört:
Gegeben sei ein offenes Intervall
,
und eine
Funktion
.
Eine Zahl
heißt Grenzwert der Funktion
im Punkte
, falls für jede Folge
in
aus
stets
folgt.
Bezeichnung. Man schreibt
oder
für
.
Bemerkung
.Wir beschränken uns vorerst auf die Fälle, in denen der Unterschied sich nicht bemerkbar macht.
Bemerkung Teil 2.) der Feststellung besagt, daß der Grenzwert nur
vom Verhalten der Funktion
in einer kleinen Umgebung
des Punktes
abhängt.
ist ein offenes Intervall.
Wir schreiben
.
Setzen
wir diese Funktion in
durch ein beliebiges
zu einer
auf ganz
definierten Funktion fort:
.
.
Für die auf
erklärte Funktion erhält man:
.
Die folgende Feststellung liefert eine äquivalente Formulierung der Grenzwertdefinition.
Gegeben sei ein offenes Intervall
,
und eine
Funktion
.
Für
sind die folgenden Aussagen äquivalent:
Bild.
Das heißt, zu jedem
-Intervall
mit Mittelpunkt
gibt es ein
-Intervall
mit Mittelpunkt
, so daß
Gegeben sei ein offenes Intervall
,
und
Funktionen
mit
und
Dann folgt
Auf
gilt dann:
Bezeichnung Im allgemeinen geben wir in der Aussage 3.)
das Intervall
nicht an
und schreiben:
.
Wenn
, dann ist
.
Wenn
,
beschränkt, dann
.
.
für Grenzwerte von Folgen.
Nach Feststellung
gibt es zu
ein
, so daß
für
und
folgendes gilt:
![]() |
|
![]() |
(3) für Quotienten von Folgen.
Beispiel.
für
Es sei
eine Folge mit
für
.
Dann gilt
![]() |
||
![]() |
||
![]() |
Der Grenzwert
existiert offenbar nicht.
Für Folgen
in
mit
gilt
, für Folgen
in
mit
gilt
.
Man kann daher
als rechtsseitigen Grenzwert
und 0 als linksseitigen Grenzwert von
in Punkte 0 auffassen.
Gegeben sei ein nichtleeres, offenes Intervall
, mit linkem
Endpunkt
und eine Funktion
.
Eine Zahl
heißt rechsseitiger Grenzwert der Funktion
im Punkte
, falls für jede Folge
in
aus
stets
folgt.
.
Man kann also auch
,
.
und