Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines -
Grundstudium Lehramt - Lehramt nach APO2002 - Anerkennung von Studienleistungen - Bachelor/Master - Diplom
- Juniorstudium
- Staatsexamen (modularisiert) - Staatsexamen (Studienordnung von 2003/2004)
Ich habe eine Frage zum Bookmark-Projekt. Wo finde ich Informationen?
Sie haben entweder die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten im Infopoint vorbeizukommen,
oder Sie schauen auf der WIKI-Seite des Bookmark-Projekts nach, ob es dort vielleicht eine Antwort auf die Frage gibt.
Wo melde ich mich für eine Klausur an?
Es gibt in der Regel eine Anmeldung in der Vorlesung bzw. den
Übungen. Details hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Vorlesung
gegeben. Zusätzlich müssen sich Bachelor-/Master- und
Lehramtsstudenten nach der Studienordnung von 2007 im HISPOS-System
anmelden.
Wo finde ich Hilfe zum HISPOS-System?
Hier
(Benutzeranleitung)
oder hier (Anmeldung zu Prüfungen)
oder direkt im
Infopoint. Studierende des Lehramts Mathematik an Gymnasien und Gesamtschulen beachten bitte auch diesen Hinweis.
Gibt es zu jeder Klausur auch eine Nachklausur?
Das liegt im Ermessen des jeweiligen Dozenten.
Darf ich eine bereits bestandene Klausur noch einmal zur
Notenverbesserung schreiben?
Auch das liegt bei der Nachklausur im Ermessen des jeweiligen
Dozenten.
Zählt die Nachklausur als ein eigenständiger Versuch im Sinne
der Prüfungsordnung?
Sofern der Dozent nicht ausdrücklich das Gegenteil feststellt,
gilt die Nachklausur bei Klausuren zur Vorlesung als Teil des ersten
Versuchs.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Teilzeitstudium
beginnen möchte?
Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss (zurzeit
Prof. Dr.
Eschmeier) stellen. Vorher sollten Sie Rücksprache mit dem
Studierendensekretariat darüber halten, welche Unterlagen
benötigt werden. Hier
finden Sie weitere Informationen.
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Im Mathematikstudienplan wird Lineare Algebra 1 im ersten Semester empfohlen, Analysis 1 im zweiten. Ist es möglich die Reihenfolge zu tauschen?
Lineare Algebra 1 wird nur im Wintersemester gelesen, deswegen ist Tauschen nicht ohne weiteres möglich..
Haben die Veranstaltungen Analysis 1 und lineare Algebra 1 inhaltlich etwas mit Programmierung 1 zu tun?
Beide Veranstaltungen haben keinen direkten Zusammenhang zur ModProg
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Schluss- und Übergangsbestimmungen
Auszug aus dem Dienstblatt Nr.30 von 2008
III. Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 24
In-Kraft-Treten, Übergangsregelung
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
ab dem Wintersemester 2007/2008 ein Lehramtsstudium an der Uni-
versität des Saarlandes aufnehmen.
(2) Innerhalb von zwei Jahren nach der Einrichtung der modularisierten
Lehramtsstudiengänge haben Studierende mit dem Studienziel Staats-
examen (nach den staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für
die Lehrämter an Schulen vom 3. bzw. 5. Oktober 2004) die Möglichkeit, in
angebotene Fachsemester des jeweiligen modularisierten Lehramts-
studiengangs zu wechseln. Dabei werden die im bisherigen Studium er-
brachten Studienleistungen angerechnet, soweit sie den Modulen des
jeweiligen Lehramtsstudiengangs äquivalent sind.
(3) Studierende, die ein Lehramtsstudium nach den staatlichen Ausbil-
dungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter an Schulen vom 3. bzw.
5. Oktober 2004 absolvieren, können dieses spätestens im Winter-
semester 2012/2013 abschließen, wenn sie die Studiengänge LAH oder
LAR studieren, oder im Wintersemester 2013/2014, wenn sie die Studien-
gänge LAB oder LAG studieren. Die Zwischenprüfung kann spätestens im
Wintersemester 2010/2011 abgelegt werden. Danach gelten allein die Prü-
fungsbestimmungen des modularisierten Lehramtsstudiums.
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Kann ich Schein/Prüfung X für die Vorlesung/Prüfung Y
anerkennen lassen?
Darüber entscheidet das Prüfungssekretariat (Frau Wilhelm)
bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses (zurzeit Prof. Dr. Eschmeier). Die folgenden Leistungen wurden in der Vergangenheit
bereits anerkannt,
trotzdem müssen Sie in jedem Fall Rücksprache halten!
Beachten Sie außerdem, dass grundsätzlich keine Leistungen
mehrfach für denselben Abschluss eingebracht werden können.
Es ist jedoch möglich, ein und denselben Schein für mehrere
Abschlüsse (z.B. Bachelor Informatik und Bachelor Mathematik)
einzubringen.
Möglich sind:
HMI I+II für Analysis I
Vordiplomprüfung Analysis für Modulprüfung Analysis I+II
(beide Scheine werden aber benötigt!)
Vordiplomprüfung Algebra für Modulprüfung Lineare
Algebra I+II (beide Scheine werden aber benötigt!)
(Programmierung 1 oder Programmierung 2) und (Softwarepraktikum oder
Hardwarepraktikum) für Modellierung/Programmierung
MfI 3 für Elementare Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik
MFI 1, 2 werden zusammen als gleichwertig mit Analysis I, Lineare
Algebra I anerkannt.
NICHT möglich ist:
Vordiplomprüfung Analysis für den Schein Analysis III
Kann ich mit einem Staatsexamen mit wiss. Arbeit in
Mathematik ein Masterstudium aufnehmen?
Ja. In Einzelfällen
kann das erste Staatsexamen mit wiss. Arbeit in Mathematik auch als
Zugangsberechtigung für ein Promotionsstudium dienen.
Ich mache mein Staatsexamen
nach der alten Studienordnung und schreibe meine wissenschaftliche
Arbeit in
Mathematik. Ist es möglich, zusätzlich zum Staatsexamen auch
einen Bachelor-Abschluss zu erwerben?
Ja. Für einen Bachelor-Abschluss müssen Sie die in der
Prüfungsordnung vorgesehenen Scheine gemacht haben; die
Modulprüfungen lassen sich durch die Vordiplomklausuren ersetzen.
Die Anerkennung der Staatsexamensarbeit als Bachelorarbeit stellt in
der Regel kein Problem dar; Sie sollten dies aber vor Beginn der Arbeit
mit Ihrem Betreuer und dem Prüfungsausschussvorsitzenden
abklären.
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Muss ich mein Nebenfach (z.B. Informatik oder BWL) anmelden, im Prüfungsamt oder sonstwo?
Das Nebenfach wird nicht offiziell in der Studierendenakte vermerkt. Daher muss es auch nicht angemeldet werden. Entscheidend ist, dass man bis zum Ende des Studiums die in der Prüfungsordnung geforderten Credit Points in den für das Nebenfach empfohlenen Vorlesungen (siehe Aushänge am schwarzen Brett) erreicht hat.
Erhält man das Bachelor-/Masterzeugnis auch in englischer
Sprache?
Ja, bisher aber nur auf Antrag.
Ist die Liste von Vorlesungen in der
Studienordnung, aus denen man Leistungspunkte für die Rubriken
Mathematische Grundlagen,
Angewandte Mathematik, Vertiefungsgebiet einbringen kann,
vollständig?
Nein.
Bei welchen Firmen kann ich
das Berufspraktikum absolvieren?
Das ist Ihnen freigestellt. Eine Liste mit Firmen, die in der
Vergangenheit dafür gewählt wurden, wird demnächst vom
Prüfungssekretariat erstellt.
Wie lang soll der Praktikumsbericht sein? Wo und wann soll er
abgegeben werden?
Richtlinien für den Praktikumsbericht finden sich
als Anhang am Ende der Studienordnung. Die genaue Länge ist dort
nicht festgelegt, es ist nur wichtig, dass Sie die geforderten Punkte
bearbeiten. Der Bericht soll dem Betreuer im Vertiefungsgebiet zum
Abzeichnen vorgelegt werden, danach geht er ans
Prüfungssekretariat. Der Bericht sollte
spätestens 4 Wochen nach Ende des Praktikums eingereicht werden,
Nachfristen können auf Anfrage gewährt werden.
Welche Vorlesungen kann ich für das Nebenfach einbringen?
Am schwarzen Brett in Gebäude E2.4 hängen entsprechende Listen
für die gängigsten Nebenfächer aus.
Die Studienordnungempfiehlt für das Nebenfach Informatik unter anderem die Vorlesung Programmierung 1 zu belegen. Ist dies tatsächlich nur als Empfehlung zu verstehen oder ist es zwingend notwendig, diese Veranstaltung zu besuchen?
Abweichungen können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Da die Vorlesung Programmierung 1 grundlegend für alles Weitere in Informatik ist, ist es (abgesehen von Regelungen) zweckmäßig, sie zu hören.
Nebenfachvorlesungen fuer Bachelor-Studierende Mathematik mit
Nebenfach Physik:
Eine Auswahl aus:
Experimentalphysik I, II (jeweils 8 CP, benotet)
Mathematische Methoden der Physik (7 CP, UNbenotet)
Theoretische Physik I (9 CP, benotet)
Physikalisches Grundpraktikum I, II (jeweils 7 CP, unbenotet)
Natürlich könnte man statt der Mathematischen Methoden auch die
Theoretische Physik II hören (8 CP, benotet).
In beiden Varianten erwerben die Studierenden mindestens 18 benotete CP.
Nebenfachvorlesungen fuer Bachelor-Studenten mit Nebenfach Wirtschaftswissenschaften:
Nebenfach.pdf
Nebenfachvorlesungen fuer Bachelor-Studenten mit Nebenfach Chemie:
Ein Vorschlag:
1. Semester: AC00 und AC01
2. Semester: PC00
1. od 3. Semester: ACG
4. Semester: PC01 und PCEDV
5. Semester: PC02 und PCG
1.-6. Sem: Wahlfach (z.Bsp OC01, An01, PC03)
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Kann ich eine Diplomprüfung wiederholen, um die Note zu
verbessern?
Nein.
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Wo muss ich mich als Juniorstudent/in für die Klausuren
anmelden?
Sowohl in der Vorlesung als auch im Prüfungsamt. Die Anmeldung
im
HISPOS-System funktioniert zurzeit für Juniorstudierende noch nicht.
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Staatsexamen (neue,
modularisierte Studienordnung)
Ist ein Wechsel von der alten in die neue Studienordnung
möglich?
Nein, weder ein horizontaler Wechsel in dasselbe Fachsemester
noch eine
Neueinschreibung ins erste Semester der neuen Studienordnung (für
bereits immatrikulierte Lehramtskandidaten) ist möglich.
Sonderregelungen gibt es für Fachwechsel.
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Staatsexamen (Studienordnung
von 2003/2004)
Darf ich im schriftlichen Staatsexamen eine Aufgabe aus einem
Gebiet bearbeiten, das ich vorher nicht selbst gewählt habe?
Ja, sofern Sie dieses Gebiet nicht schon in der anderen
Staatsexamen-Klausur bearbeitet haben.
Muss man die beiden
Staatsexamen-Klausuren einzeln bestehen oder genügt es, insgesamt
07 Punkte zu erreichen?
In der Vergangenheit sind Fälle bekannt, in denen insgesamt 07
Punkte benötigt wurden, wobei
keine Klausur mit 00 bewertet werden durfte. Verbindliche Auskunft und
zukünftige Regelungen kann nur das Staatliche Prüfungsamt
erteilen.
Wie oft darf ich durch eine Schein-Klausur durchfallen?
Es gibt keine Begrenzung von Fehlversuchen.
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