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Die Menge
genügt den Körperaxiomen:
Definition 1.1.2 (Körperaxiome.)
- (K1)
- Je zwei Elementen
,
ist eindeutig ein Element
zugeordnet, das Summe von
und
heißt.
- (K2)
- Für
,
,
gilt das Assoziativgesetz
- (K3)
- Es gibt ein Element
, so daß für alle
gilt
- (K4)
- Zu
gibt es
mit
.
- (K5)
- Für
,
gilt das Kommutativgesetz
- (K6)
- Für
,
ist eindeutig ein Element
zugeordnet,
das Produkt von
und
heißt.
- (K7)
- Für
,
,
gilt das Assoziativgesetz
- (K8)
- Es gibt ein Element
,
so daß für alle
gilt
- (K9)
- Zu
gibt es
mit
.
- (K10)
- Für
,
gilt das Kommutativgesetz
- (K11)
- Für
,
,
gilt das Distributivgesetz
Eine Menge mit den Eigenschaften (K1) - (K11) heißt ein Körper.
Außer den reellen Zahlen gibt es noch viele weitere Körper,
die zum Teil ganz andere Eigenschaften haben:
Bemerkung 1.1.4
- Aus den Körperaxiomen folgen alle weiteren bekannten Rechenregeln
für Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division von Zahlen.
- Die Lösung der Gleichung (K3)
ist eindeutig.
Wir nennen die Lösung den negativen Wert von
und bezeichnen sie mit
.
Differenzen definieren wir wie üblich als
.
- Die Lösung der Gleichung (K9)
ist eindeutig.
Wir nennen die Lösung den Kehrwert von
und bezeichnen sie mit
.
Brüche definieren wir wie üblich
.
- Wir benutzen die Potenzschreibweise
für das
-fache Produkt
von
mit sich, setzen
und verwenden die bekannten Rechenregeln für ganzzahlige Potenzen.
Insbesondere setzen wir
für alle
.
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Analysis1-A.Lambert
2001-02-09