Aus dem Cauchyschen Konvergenzkriterium für Folgen erhält man das entsprechende Kriterium für Grenzwerte von Funktionen:
Gegeben sei ein nichtleeres, offenes Intervall mit rechtem
Endpunkt
und eine Funktion
.
Die folgenden Aussagen sind äquivalent:
In Quantoren:
Bemerkung.
![]() | |||
![]() ![]() |
Beweis .
Es sei
.
Nach Satz
gibt es zu
ein
, so daß aus
,
stets
folgt.
Also gilt
für
,
mit
,
Aus 2.) folgt, daß für jede Folge
in
mit Grenzwert
die Folge
eine Cauchy-Folge ist
und folglich konvergiert.
Nach dem
Reißverschlußprinzip
haben alle diese Folgen den gleichen Grenzwert.
Also exisitiert
.
Wenn und
,
dann konvergiert auch die Folge
gegen
.
Wenn
und
konvergieren,
so konvergiert auch die Folge
Dann gibt es ein
, so daß es zu jedem
zwei Punkte
,
gibt
mit
,
und
.
Zu den Werten
bilde man induktiv zwei
Folgen
,
, so daß
und
Bemerkung Wenn
monoton wachsend ist, so gilt: