Aus dem Cauchyschen Konvergenzkriterium für Folgen erhält man das entsprechende Kriterium für Grenzwerte von Funktionen:
Gegeben sei ein nichtleeres, offenes Intervall mit rechtem Endpunkt und eine Funktion . Die folgenden Aussagen sind äquivalent:
In Quantoren:
Bemerkung.
und . |
Beweis .
Es sei . Nach Satz gibt es zu ein , so daß aus , stets folgt. Also gilt für , mit ,
Aus 2.) folgt, daß für jede Folge in mit Grenzwert die Folge eine Cauchy-Folge ist und folglich konvergiert. Nach dem Reißverschlußprinzip haben alle diese Folgen den gleichen Grenzwert. Also exisitiert .
Wenn und , dann konvergiert auch die Folge gegen . Wenn und konvergieren, so konvergiert auch die Folge
Dann gibt es ein , so daß es zu jedem zwei Punkte , gibt mit , und .
Zu den Werten bilde man induktiv zwei Folgen , , so daß und
Bemerkung Wenn monoton wachsend ist, so gilt: