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Wir zeigen, daß die Exponentialfunktion zur Basis
mit
rationalen Exponenten:
streng konvex ist.
Nach Korollar
hat diese Funktion
eine eindeutige stetige Fortsetzung auf
.
Diese Fortsetzung heißt Exponentialfunktion zur Basis
.
Hiermit definieren wir dann die Potenzfunktion für reelle Exponenten.
Beweis .
- Da
ist
und folglich
.
- Es seien
,
mit
,
,
und
.
Es ist
.
Aus
folgt
und mit (1.)
.
- Für
,
,
folgt aus
mit (2.)
.
- Aus (3.) und Lemma
(2.) folgt, daß die
Funktion
streng konvex ist.
Es sei
,
.
Nach Korollar
hat die streng konvexe Funktion
eine eindeutige stetige Fortsetzung auf
.
Feststellung 2.4.18 (Regeln: Exponentialfunktion)
Es sei
,
.
- Es gilt die Funktionalgleichung
- Es ist
,
- Für
ist die Exponentialfunktion zur Basis
streng monoton wachsend und streng konvex.
- Für
gilt
Beweis .
- Wähle Folgen
und
in
mit
und
. Da die Exponetialfunktion stetig ist,
folgt:
- Da
folgt
und
.
- Da die Exponentialfunktion für rationale Exponenten streng monoton ist,
folgt die strenge Monotonie der stetigen Fortsetzung wie in Beispiel
.
Analog folgt die strenge Konvexität.
- Da
ist
.
Da die Exponentialfunktion monoton wachsend ist, folgt hieraus
.
Es ist
.
Da
ist erhalten wir:
Korollar 2.4.19
Für

ist die Exponentialfunktion

streng monoton fallend und streng konvex.
Bemerkung.
Für
und
,
gilt
bekanntlich
Beweis . Wir wählen zunächst
und zeigen
für
.
Dazu wähle man eine Folge
in
mit
.
Da die Potenzfunktion
für rationale Exponenten
stetig ist
(vgl. Beispiel
), erhalten wir
.
Nun wählen wir eine Folge
in
mit
und erhalten
.
Anmerkung. Vertauschen wir die Reihenfolge der Grenzprozesse
und
, stoßen wir auf ein Problem, da wir
noch zeigen müssen, daß die Potenzfunktion für irrationale Exponenten
stetig ist.
Bezeichnung 2.4.21 (Reelle Potenzen)
Für
definiert man die Potenzfunktion zur Potenz
durch:
Beweis .
- Für
,
,
und
gilt
.
Für
,
mit
folgt daraus
.
Wenn
oder
ist,
so ist
und folglich (geometrische Reihe)
.
Hieraus folgt nun die Behauptung (1.).
- Es seien
,
mit
,
,
.
Da die
-te Wurzel streng monoton ist, gilt nach Voraussetzung
bzw.
.
Aus (1.) folgt nun
Die Funktion
ist
streng monoton wachsend und hat eine stetige
Fortsetzung auf
.
Nach Satz
ist die Fortsetzung streng monoton.
Für
,
mit
gilt also
.
- Im Fall
setze man in
und
.
Feststellung 2.4.24 (Konvexität der Potenzfkt.)
Es sei
. Die Potenzfunktion
- ist streng monoton wachsend und streng konvex für
.
- ist streng monoton wachsend und streng konkav für
.
- ist streng monoton fallend und streng konvex für
.
Mit der Feststellung
erhält man:
Korollar 2.4.25
Die Potenzfunktion
ist für jeden Exponenten
stetig.
Auf jedem kompakten Teilintervall
ist die
Potenzfunktion Lipschitz-stetig.
Beweis .
- Es sei
: Die die Potenzfunktion
ist monoton wachsend und bijektiv,
also ist sie streng monoton wachsend.
Für
gilt nach Lemma
(3.)
Aus Lemma
(2.) folgt nun, daß
Potenzfunktion für
streng konvex ist.
- Es sei
.
, ist die Umkehrfunktion zu
.
Nach (1.) ist
streng monoton wachsend und streng konvex.
Nach Bemerkung
ist die Umkehrfunktion streng monoton wachsend und streng konkav.
- Wir untersuchen
und unterscheiden drei Fälle:

- Nach Beispiel
(3.)
ist
streng monoton fallend und streng konvex.

- Da
streng monoton fallend und streng konvex
ist und
streng monoton wachsend und streng konvex ist,
ist die Komposition
streng monton fallend und streng konvex
( vgl. Bemerkung
(1.)).

- Da
streng monoton wachsend und streng konkav ist und
streng monoton fallend und streng konvex ist,
ist die Komposition
streng monoton fallend und streng konvex.
(vgl. Bemerkung
(2.)).
Insgesamt folgt also die Behauptung (3.).
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Analysis1-A.Lambert
2001-02-09