Seien
unitale C*-Algebren mit
,
und seien X, Y zwei
(A1,A2)- Operatormoduln , d.h. (algebraisch)
A1-Links-A2-Rechts-Moduln.
Eine Abbildung
heißt
(A1,A2)-Modulhomomorphismus (für A1=A2
A-Bimodulhomomorphismus), falls gilt
für alle
,
,
.
Ferner schreibt man
für die Menge der vollständig beschränkten (A1,A2)-Modulhomomorphismen zwischen X und Y.
Der Raum
mit der Komposition
als Multiplikation ist eine Banachalgebra.
Für vollständig beschränkte Modulhomomorphismen gelten ein Fortsetzungssatz und ein Darstellungssatz .
Fortsetzungssatz ([Wit84a, Thm. 3.1], vgl. auch [MN94, Thm. 3.4]
und [Pau86, Thm. 7.2]):
Seien A eine injektive C*-Algebra und
zwei unitale C*-Unteralgebren.
Weiterhin seien X0 und X zwei (A1,A2)-Operatormoduln mit
.
Dann existiert zu jedem
eine Fortsetzung
mit
und
.
Darstellungssatz:
Es seien
ein Hilbertraum, M eine C*-Algebra in
,
und A1, A2 seien C*-Unteralgebren von M. Dann gilt:
Seien
unitale C*-Algebren mit
,
ferner
mit
eine unitale *-Unteralgebra von A1 und A2. Ein A-Bimodulhomomorphismus
Für selbstadjungierte vollständig beschränkte Bimodulhomomorphismen besteht der folgende Zerlegungssatz ([Wit81, Satz 4.5] und vgl. [Pau86, Thm. 7.5]):
Seien A, A1 und A2 unitale C*-Algebren. Ferner sei A2
injektiv,
und A sei Unteralgebra von A1 und A2
mit
.
Dann existieren
zu jedem selbstadjungierten, vollständig beschränkten A-Bimodulhomomorphismus
zwei vollständig positive A-Bimodulhomomorphismen
und
mit den
Eigenschaften
und
.
Seien M, N von Neumann-Algebren, ferner
zwei C*-Algebren, wobei
,
A2 und
.
Es gilt der
Zerlegungssatz von Tomiyama-Takesaki
(vgl. [Tak79, Def. 2.15]):
Jede Abbildung
Grundlegende ,,Eigenschaften`` der in (1) auftretenden Räume bzw. Abbildungen:
Sei X ein beliebiger Operatorraum. Dann läßt sich der Raum der vollständig beschränkten
(A1, A2)-Modulhomomorphismen
von X in
wie folgt mit dem Dual eines
Modul-Haagerup-Tensorproduktes
identifizieren
([Pet97, p. 67], vgl. auch [ER91, Cor. 4.6],
[Ble92b, Prop. 2.3]):